Finanzielle Unterstützung während der Corona-Krise

,

Dieser Artikel wurde zuletzt aktualisiert am 25.04.2020 und bezieht sich vor alle auf Bayern, wobei einige der Punkte in mehreren Bundesländern oder sogar deutschlandweit gelten.

Viele Unternehmen bangen gerade um ihre Existenz oder fürchten, sich stark zu verschulden. Das geht uns nicht anders: Alle Präsenztermine wurden vorerst abgesagt und ganze Schulungsreihen sind gefährdet. Trotzdem sollen unsere nächsten Schritte nicht auf Angst und Panik basieren. Stattdessen besinnen wir uns gerade in dieser Zeit auf Zuversicht, Fürsorge und Vertrauen. 

Deutschland arbeitet daran, die wirtschaftlichen Konsequenzen des Coronavirus einzudämmen. Wir selbst sind in engem Kontakt mit unserem Steuerbüro, Banken und verschiedenen Ämtern. Auch von unseren Kunden und Partnern haben wir schon gute Hinweise bekommen. Wir sehen uns in einer Position, die uns erlaubt solche Informationen zu multiplizieren und zu bündeln, sodass nicht jeder von uns Zeit in die entsprechende Recherche investieren muss. Wir als Unternehmer können und sollten uns miteinander austauschen. 

Die Möglichkeiten, über die wir uns informiert haben, möchten wir hier kurz vorstellen. 

Förderungen

Zuschüsse

Bayerischer Soforthilfe-Fond
Um insbesondere kleinere Unternehmen in Bayern zu unterstützen, die in akuten finanziellen Schwierigkeiten stecken, hat Bayern einen Fond eingerichtet, aus dem unkompliziert und schnell Zuschüsse im Wert von mehreren Tausend Euro beantragt werden können.

Sofort-Hilfe des Bundes
Das Sofortprogramm für kleine Unternehmen, Selbstständige, Landwirte und Freiberufler bietet Zuschüsse etwa für Miet- und Pachtkosten: Selbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten können einmalig maximal 9.000 € erhalten. Bei Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten (jeweils Vollzeitäquivalente einschließlich Auszubildenden) stehen maximal 15.000 Euro für drei Monate zur Verfügung. Ansprechpartner für dieses Programm sind die Landesregierungen des Bundeslandes des jeweiligen Wohnorts.
Das Sofortprogramm des Bundes kann mit den Landesprogrammen kombiniert werden, im Ergebnis darf aber es zu keiner Überkompensation kommen. Damit die Soforthilfen des Bundes und des Landes bestmöglich kombiniert werden, läuft das Antragsverfahren über das jeweilige Bundesland.

Arbeits- und steuerrechtliche Möglichkeiten

Kurzarbeit

Viele kennen Kurzarbeit nur so, dass Arbeitskräfte zu Hause bleiben und nur noch 60 % (bzw. 67 % bei Menschen mit Kindern) von dem verdienen, was sie bisher zur Verfügung hatten. Für einige Personen ist das eine furchtbare Vorstellung, da nicht jeder genug Reserven hat, um plötzlich und womöglich monatelang auf 40 %, bzw. 33 %, des Einkommens zu verzichten. 

Das muss nicht so sein! Kurzarbeit kann auch anteilig funktionieren. Mitarbeitende können zum Beispiel statt 40 Stunden mit nur noch 20 Stunden weiterarbeiten. Solche Lösungen können helfen, gleichzeitig die finanzielle Sicherheit der Angestellten und die Liquidität des Unternehmens zu gewährleisten. 

Ebenso ist es möglich, Arbeitnehmenden in Kurzarbeit Zuschüsse auszuzahlen. Gegenwärtig ist das vor allem deswegen eine Option, weil für Kurzarbeiter keine Sozialabgaben anfallen. Das bedeutet also, dass selbst in den Fällen eine Ersparnis möglich ist, in denen Mitarbeitende nur teilweise in Kurzarbeit gehen und noch einen Zuschuss bekommen. 

Kurzarbeit ist ein umstrittenes Thema. Wir sehen beide Perspektiven: Gibt es die Möglichkeit zur Kurzarbeit nicht, bedeutet das womöglich das Aus für das gesamte Unternehmen. Umgekehrt bedeutet Kurzarbeit für viele Menschen in Deutschland Angst und Sorge. Es geht darum, Lösungen zu erarbeiten, die so gut wie möglich die Bedürfnisse aller Beteiligten erfüllen. Deswegen empfehlen wir sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen eine intensive Auseinandersetzung mit den eigenen Finanzen und die Unterstützung durch externe, erfahrene Beraterinnen und Berater.

Steuerstundung

Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen haben, wenn sie unmittelbar von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind, die Möglichkeit, vereinfachte Anträge bei den Finanzbehörden zu stellen. Bitte klärt mit eurem Steuerberater individuell ab, ob dies für euch eine sinnvolle Möglichkeit zur Erhaltung der Liquidität ist. Wir haben von folgenden drei Möglichkeiten erfahren:

  • zinslose Stundung 
  • Herabsetzung von Vorauszahlungen 
  • Herabsetzung des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuervorauszahlung

Die online verfügbaren Informationen dazu waren für uns tagelang sehr verwirrend und wir hatten verschiedene Aussagen aus verschiedenen Quellen gesammelt. Aus diesem Grund möchten haben wir entschieden hier nur Links aus staatlichen Quellen zur Verfügung zu stellen. Unsere recherchierten Links beziehen sich zwar alle auf das Bundesland Bayern, jedoch sind die enthaltenen Informationen laut eines Schreibens des Bundesministeriums für Finanzen vom 19.03.2020 für ganz Deutschland gültig.

Bitte beachtet, dass unsere Informationen und die hier gelisteten Quellen lediglich informativen Charakter und keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben. Sie beruhen nicht auf der Prüfung eurer persönlichen Umstände. Damit können sie keinesfalls eine individuelle Beratung durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater ersetzen.

Darlehen

Nach wie vor ist die eigene Hausbank eine wichtige Institution bei der Planung und Sicherung der Unternehmensfinanzen. Aufgrund der aktuellen Krise gibt es auch in diesem Bereich besondere Möglichkeiten. Beispielsweise wurden die Risikobewertungen verändert, sodass die entsprechenden Darlehen für mehr Unternehmen infrage kommen. Informationen dazu gibt es auf den Seiten der jeweiligen Anbieter und bei Banken.

  • KfW-Schnellkredit 2020: Insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern können zügig und ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW ein Darlehen erhalten. Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW. Der Bund garantiert dafür. Das Volumen des Kredits umfasst bis zu drei Monatsumsätze des Jahres 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern und maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern. Der Zinssatz beträgt aktuell drei Prozent mit einer Laufzeit von zehn Jahren.
  • Für Unternehmen in Bayern: Angebote der LfA

Unterstützung durch andere Unternehmen und Privatpersonen

Es gibt Situationen, in denen die oben aufgezählten Fähigkeiten nicht ausreichen oder nicht finrage kommen. Glücklicherweise gibt es gleichzeitig Unternehmen und Privatpersonen, die über ausreichende Mittel verfügen, um anderen zu helfen. In Deutschland hat zum Beispiel Startnext eine Corona Hilfsaktion gestartet, in deren Rahmen vor allem Kleinstunternehmen, Künstler, Musiker und Gasthäuser eingeladen sind, sich zu bewerben. Andere Branchen werden jedoch nicht ausgeschlossen und es lohnt sich in jedem Fall sich mit dem Projekt auseinanderzusetzen. Vielleicht sind manche von uns auch selbst in der Lage etwas für ein anderes Unternehmen zu geben.

Wie bereits oben erwähnt sind wir selbst aktuell regelmäßig mit unserer Liquiditätsplanung beschäftigt und stehen in engem Kontakt mit Steuerberatung, Banken und Ämtern. Wir wünschen uns, dass möglichst viele Unternehmen die Möglichkeiten kennen, die es gibt, um möglichst nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. 

Ihr kennt weitere Möglichkeiten oder habt Informationen zu den hier dargestellten Inhalten? Bitte schreibt uns (zum Beispiel über unser Kontaktformular). Gerne unterstützen wir euch mit den Förderungen oder erarbeiten mit euch gemeinsam Lösungen für die nächsten Wochen. 

Viel Kraft, Mut und Gesundheit wünscht euch das gesamte coduco Team! 

Quellen und Ressourcen:
https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html zuletzt abgerufen am 25.04.2020
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-03-13-Corona-FAQ.html;jsessionid=149DF6336A3DAFD1DBBC6E0B745E6DDF.delivery1-master zuletzt abgerufen am 25.04.2020
https://www.deutschlandfunk.de/der-tag-multimilliardenhilfe.3415.de.html?dram:article_id=473122 zuletzt abgerufen am 24.03.2019
https://www.startnext.com/pages/hilfsfonds/campaign/corona-virus-shutdown-spenden-amp-crowdfunding-323 zuletzt abgerufen am 23.03.2020
https://www.unternehmens-wert-mensch.de/startseite.html zuletzt abgerufen am 22.03.2020
https://www.unternehmens-wert-mensch.de/uwm-plus/uebersicht/ zuletzt abgerufen am 22.03.2020
https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/20200318_unb.html zuletzt abgerufen am 22.03.2020
https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/ zuletzt abgerufen am 22.03.2020
https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Coronavirus/default.php?f=LfSt&c=n&d=x&t=x zuletzt abgerufen am 22.03.2020
https://www.finanzamt.bayern.de/LfSt/Aktuelles/Pressemitteilungen/2020/03-19.php?f=LfSt&c=n&d=x&t=x zuletzt abgerufen am 22.03.2020
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html zuletzt abgerufen am 22.03.2020
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html zuletzt abgerufen am 22.03.2020