Kostenlose Unternehmensberatung? Förderung unternehmerischen Know-hows des BAFA

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In unserem Artikel zum Thema finanzielle Unterstützung für KMUs haben wir unter anderem eine Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erwähnt:

Die Förderung unternehmerischen Know-hows

Viele Unternehmen brauchen in der Corona-Krise dringend Unterstützung bei verschiedensten Themen, können jedoch keine zusätzliche finanzielle Belastung auf sich nehmen. Diesen Engpass hat das BAFA erkannt und einige Regeln des bisherigen Förderprogramms geändert.

Aktuell ist es für KMUs möglich Beratungsangebote im Wert von bis zu 4000 € in Anspruch zu nehmen, die dann bis zu 100 % gefördert werden. Effektiv bedeutet das also, dass Unternehmen, welche von der Corona-Krise betroffen sind, Beratungsangebote kostenlos in Anspruch nehmen können. Die Gelder dafür kommen unter anderem vom Europäischen Sozialfonds (ESF). In diesem Artikel möchten wir kurz einen Überblick darüber geben, für welche Unternehmen die Förderung infrage kommt und wie das Ganze abläuft.

Für wen die Förderung infrage kommt

  • Unternehmen mit Sitz in Deutschland
  • Entsprechen der EU-Definition von KMU (basierend auf den Daten vom Vorjahr, oder bei neu gegründeten Unternehmen auf Schätzungen des aktuellen Jahres)
    • Mitarbeiteranzahl: weniger als 250 Beschäftigte
    • Entweder Jahresumsatz kleiner als 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme kleiner als 43 Mio. €

Ein paar Details – Für die Unternehmen, die schon fast keine KMU mehr sind

Die KMU-Definition
Manche Unternehmen sind genau an den Grenzen der oben aufgezählten Kriterien. Da kann es sich Lohnen einen Blick, in die Details zu werfen, die im Benutzerleitfaden zur Definition von KMU erklärt werden.

Mitarbeiteranzahl kleiner als 250
Hierbei wird in Jahresarbeitseinheiten (JAE) gerechnet. Ein Vollzeitbeschäftigter, der ein Berichtsjahr lang im Unternehmen gearbeitet hat (egal ob angestellt oder auf Rechnung) zählt als 1 JAE. Das bedeutet, dass Teilzeitkräfte oder Saisonarbeiter anteilig zählen. Zwei Teilzeitkräfte mit einer 50 %-Stelle machen also zusammen 1 JAE aus. Azubis und Menschen in Elternzeit zählen hier auch nicht mit. In einem Unternehmen, in dem zum Beispiel 300 unterschiedliche Menschen tätig sind, kann es also trotzdem sein, dass weniger als 250 Jahresarbeitseinheiten vorhanden sind, so dass eine Förderung durch das BAFA prinzipiell möglich ist.

Was, wenn ein Unternehmen die Grenzwerte im Laufe der Förderperiode knackt?
Das ist kein Problem, da der KMU-Status eines Unternehmens sich erst verändert, wenn die oben genannten Kriterien zwei Geschäftsjahre lang überschritten werden. Wird also viel eingestellt oder ein überraschend hoher Umsatz erzielt, so ist das für die Förderung unternehmen Know-hows kein Problem, sondern eher ein Erfolg!

Besonderheiten bei Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen
Bei der Berechnung Mitarbeiteranzahl, Jahresumsatz und -bilanz zählen Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen (anteilige) mit! Infos dazu gibt es ebenfalls in Veröffentlichungen der Europäischen Kommission.

So gut wie alle Themen sind möglich

Das BAFA schreibt auf seiner Seite dazu: „Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Am häufigsten kommen unserer Erfahrung nach folgende Themen vor:

  • Analyse der Ist-Situation und Erarbeitung erster Maßnahmen
  • Strategische Ausrichtung des Unternehmens
  • Büroorganisation
  • Aufgaben- und Projektmanagement
  • Teamentwicklung
  • Arbeit an Strukturen und Abläufen

Aufgrund der Pandemie rechnen wir damit, dass Unternehmen vermehrt Unterstützung dabei brauchen, die eigenen Finanzen zu überblicken und Maßnahmen zur finanziellen Absicherung zu entwickeln. Das ist aktuell sehr wichtig, um das Fortbestehen eines Unternehmens zu gewährleisten. Gleichzeitig dürfen wir dabei nicht die langfristige Perspektive, also die strategische Ausrichtung, außer Acht lassen.

Ablauf einer geförderten Beratung während der Corona-Krise

  1. Antragsstellung

    Der Antrag kann direkt online gestellt werden. Dafür muss eine kurze, formlose Stellungnahme vorbereitet werden, um zu erklären, wie das Unternehmen von der Corona-Krise betroffen ist.

  2. Prüfung des Antrags durch die Förderstelle

    Die Förderstelle prüft die Angaben und meldet sich schriftlich mit einer Bestätigung, dass die Beratungsmaßnahme begonnen werden kann.
    Optional kann ein Gespräch mit einem Regionalpartner des BAFA geführt werden. Das ist gegenwärtig nicht verpflichtend, bietet sich aber an, da hier vielleicht noch weitere Unterstützungsmöglichkeiten besprochen werden können.

  3. Durchführung der Beratung

    Beratende und Unternehmer können den Beratungszeitraum flexibel gestalten und an den Themen arbeiten, die für das Unternehmen gerade wichtig sind. Gegen Ende der Beratung fertigt die Beraterin oder der Berater einen Beratungsbericht an. Darin steht die Beschreibung der gegenwärtigen Situation des Unternehmens und des Ablaufs der Beratung. Zusätzlich versuchen wir immer noch weitere hilfreiche Tipps und Handlungsempfehlungen für die Zukunft, auch über den Beratungszeitraum hinaus, mitzugeben.

  4. Unterlagen bei der Förderstelle einreichen

    Innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Erlaubnis zum Beratungsbeginn, muss der Beratungsbericht zusammen mit der Rechnung des Beratungsunternehmens, durch den Antragssteller beim BAFA eingereicht werden.

  5. Auszahlung der Fördersumme direkt vom BAFA an das Beratungsunternehmen

    Bisher war es so, dass Antragsstellende das gesamte Beratungshonorar vorstrecken mussten und erst später die Fördersumme erstattet wurde. Dieser Schritt wurde jetzt vereinfacht. Die Förderstelle überweist das Geld direkt an das Beratungsunternehmen, sodass der Antragsstellende nichts vorstrecken muss.

Wir haben in der Vergangenheit schon häufig mit unseren Kunden die Förderung unternehmerischen Know-hows in Anspruch genommen und schätzen dabei sehr, dass wir im Rahmen der Förderung zeitlich und thematisch sehr flexibel agieren können. Wir denken, dass jeder Mensch, und damit auch jedes Unternehmen, Beratung braucht. Das gilt jetzt, während einer globalen Pandemie, vielleicht sogar noch mehr als sonst.

Bitte kontaktiert uns (zum Beispiel über unser Kontaktformular) wenn ihr selbst Unterstützung benötigt oder mehr über die Förderung unternehmerischen Know-hows wissen möchtet.

Viel Kraft, Mut und Gesundheit wünscht euch das gesamte coduco Team!

Quellen und Ressourcen:
https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/79c0ce87-f4dc-11e6-8a35-01aa75ed71a1/language-de zuletzt abgerufen am 07.04.2020
https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html zuletzt abgerufen am 07.04.2020
https://www.consulting.de/hintergruende/fachartikel/einzelansicht/die-bafa-foerderung-in-der-corona-krise-ein-geschenk-fuer-klienten-und-berater/ zuletzt abgerufen am 30.06.2020